Messe der kleinen Unternehmen 2025

Teilnahmebedingungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Weserbergland und maximal 10 Mitarbeitenden.
  2. Standgebühr: 300* € pro Aussteller.
    Diese ist in zwei Schritten zu zahlen:
    • 150 € Anzahlung bis August 2026
    • Restbetrag im Anschluss der Veranstaltung
    * Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. 19% ges. MwSt.
  3. Die Anmeldung wird erst verbindlich, wenn:
    • die Mindestanzahl von 50 teilnehmenden Unternehmen erreicht ist und
    • Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter erhalten haben.
  4. Veranstalter ist die Pied Piper Events UG, Deisterstraße 20, 31785 Hameln.
  5. Wir behalten uns unverbindlich vor, Aussteller abzulehnen, falls die Anzahl der Anmeldungen innerhalb einer Branche zu hoch wird, um die Vielfalt der Messe sicherzustellen. Eine Platzvergabe erfolgt nach dem Prinzip „first come, first serve“ und unter Vorbehalt der finalen Auswahl durch den Veranstalter.
  6. Wir behalten weiterhin vor Anmeldungen nicht zu bestätigen, insbesondere:
    • wenn ein Unternehmen nicht in das Konzept einer familienfreundlichen Messe passt
    • bei fehlender regionaler Zugehörigkeit oder sonstigen nicht erfüllten Teilnahmevoraussetzungen
  7. Auf- und Abbauzeiten:
    Aufbau:
    Samstag, 26. September und Sonntag, 27. September 2026. Ihren individuellen Aufbautermin erfahren Sie rechtzeitig im Voraus des Events.

    Abbau:
    Der Abbau erfolg direkt im Anschluss des Events. Der Veranstalter behält sich vor, die abbauenden Aussteller in Gruppen aufzuteilen, um zeitlich versetzt abzubauen. Bitte planen Sie ausreichend Abbauzeit ein.
  8. Messezeit: 11 – 18 Uhr. Ein Auf- oder Abbau während der Veranstaltung ist nicht ausdrücklich nicht möglich, um den Veranstaltungsablauf nicht zu stören.
  9. Anmeldeschluss: 14. August 2026
  10. Meet & Greet: Am 27. August 2026 laden wir zum informellen Austausch sowie Klärung von Messerelevanten Fragen mit Snacks & Getränken ein.
  11. Stornierung: Eine kostenfreie Stornierung ist schriftlich bis zum 15. August 2026 möglich. Danach fällt die volle Standgebühr an.